// Fragen & Antworten (FAQ)

Gilt die Praxisgebühr auch für Notfälle?

Ob die Praxisgebühr in einem Notfall greift, hängt von der konkreten Situation ab. Für einen Notfall kann natürlich keine Überweisung vorliegen.

Die Rettungsdienste unterscheiden zwischen lebensbedrohlichen Zuständen sowie planbaren und nicht planbaren Notfällen. Wer in einer lebensbedrohlichen Situation Notarzt oder Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 ruft, zahlt keine Praxisgebühr.

Die Praxisgebühr wird fällig für nicht geplante Notfallversorgungen durch einen Vertragsarzt oder durch einen organisierten Notfalldienst. Dagegen ist die vom Vertragsarzt geplante Notfallversorgung von der Praxisgebühr befreit (z.B. Verbandwechsel am Wochenende). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in jedem Fall von Zuzahlungen befreit.

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